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Bewertung des Potenzials für eine Reduzierung des Behandlungsbedarfs zu Beginn und am Ende der Schutzdauer

  • Jahre mit geringem Druck (2022, 2025):
    • Es konnten zahlreiche vorbeugende Behandlungen eingespart werden.
    • Der Verzicht auf die allererste Behandlung hatte keine negativen Auswirkungen auf den endgültigen Gesundheitszustand.
    • Eine stärkere Verzögerung der Behandlungen konnte jedoch den Schutz für den Rest der Saison beeinträchtigen.
  • Jahre mit mäßigem bis starkem Befallsdruck (2023):
    • Die Verschiebung der ersten Behandlungen war möglich, insbesondere dank trockener Wetterbedingungen zu Beginn der Saison.
    • Diese Verschiebung durfte jedoch nicht zu weit gehen, um eine erhebliche Pilzbefall zu vermeiden, da die Verzögerungsstrategie bei stärkerem Mehltaudruck an ihre Grenzen stieß und zu einem allmählichen Nachlassen des Schutzniveaus führte.
  • Jahre mit sehr starkem/extremem Befallsdruck (2024):
    • Der regnerische Frühling bestätigte, wie wichtig es ist, frühzeitig mit dem Schutz zu beginnen, da es an den Blütenständen zu großflächigen Primärinfektionen kommen kann.
    • Das Auftreten der ersten Symptome auf dem Weingut hinauszuzögern, begrenzt die Virulenz des Pilzes in der Folge.
    • Es ist weiterhin möglich, die Behandlungszeitpunkte je nach Rebsorte anzupassen: Auf bestimmten Parzellen mit weniger mehltauanfälligen Rebsorten (z. B. Pinot Noir, Gamay) konnten 1 bis 2 Behandlungen verschoben werden, ohne den Gesundheitszustand der Rebstöcke und Trauben zu beeinträchtigen.

Allgemeiner betrachtet lässt sich feststellen, dass die Möglichkeit, die erste Behandlung zu verzögern, nicht unbedingt mit dem allgemeinen Befallsdruck der Saison korreliert, sondern eher mit den klimatischen Bedingungen im Frühjahr zusammenhängt. Bei einem trockenen Frühjahr erfolgt der Befall oft zu früh, sodass es möglich ist, die Behandlung gegenüber dem durchschnittlichen Zeitpunkt zu verzögern, da mehrere kontaminierende Regenfälle erforderlich sind, um die ersten Symptome hervorzurufen. Bei sehr feuchten Frühjahren, wie es in den drei vorangegangenen Jahrgängen (2023 bis 2025) der Fall war, ist die Verschiebung der ersten Behandlung heikler und bringt im Verhältnis zum Risiko (frühe Primärinfektion an den Blütenständen)  keinen ausreichenden Nutzen (Reduzierung des Kupfereinsatzes). Was die Vorverlegung des Termins für die letzte Behandlung betrifft, so hängt dies eher vom Befallsdruck des jeweiligen Jahres, der bisherigen Anfälligkeit für Echten Mehltau sowie dem Vorhandensein oder Fehlen von Symptomen pilzlicher Erkrankungen ab. Bei geringem Befallsdruck, einer unproblematischen Vorgeschichte hinsichtlich Echten Mehltau und einem gesunden Weinberg ist es durchaus möglich, den Termin für die letzte Behandlung vorzuverlegen. 

Versuchsaufbau

  • Standort: Chamoson
  • Rebsorte: Humagne rouge
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